Liebe Handballfreunde!
Nach der aktuell in Rheinland-Pfalz geltenden 26. CoBeLVO , ist der bisherige Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ für Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung und zur Eindämmung des Coronavoris nicht mehr alleiniges Kriterium.
Es sind zwei weitere Indikatoren hinzugekommen, nämlich die sogenannte „Sieben-Tage-Hospitalsierungsinzidenz im Versorgungsbezirk Westpfalz“ und der „Anteil Covid-19 an der Intensivbettenkapazität in Rheinland-Pfalz in %“.
Darauf basierend wurden drei Warnstufen festgelegt; derzeit sind wir in Zweibrücken in der Warnstufe 1, was bedeutet, dass gegenüber den zurückliegenden Wochen und Monaten doch deutliche Lockerungen eingetreten sind. Ein Veranstalter hat nunmehr die Möglichkeit festzulegen, unter welchen Hygienebedingungen er seine Veranstaltung durchführen möchte.
In der Heimspielfreien Zeit, bedingt durch drei Auswärtsspiele in Folge, hat der Vorstand des SV 64 Zweibrücken festgelegt, zukünftig bei Heimspielen sowohl in der Westpfalz- als auch in der Ignaz-Roth-Halle gemäß den Regelungen in § 5 Ziffer 4 der LVO die sogenannte 2G+Regelung anzuwenden.
Zutritt zu den Tribünen haben demnach nur noch immunisierte Personen (entweder geimpft oder genesen), sowie abhängig von der jeweiligen Warnstufe 25, 10 oder 5 nicht immunisierte Personen.
Da diese 25 Plätze bereits für Dauerkarteninhaber und noch nicht geimpfte Jugendspieler vergeben sind, müssen sämtliche Besucher mit Tageskarte entweder geimpft oder genesen sein. An nicht immunisierte Personen können somit keine Tageskarten vergeben werden.
Für Handball-Fans besteht der Vorteil dieser 2G+Regelung darin, dass auf den Sitzplätzen weder Maskenpflicht noch Abstandsgebot zu beachten sind, dass es für alle Zuschauer demnach also eine freie Platzwahl gibt, man sich auch nebeneinander setzen kann und dass damit die Sitzplatzkapazität in der Halle voll ausgenutzt werden kann.
Mund-Nasen-Schutz ist in der Halle demnach „nur“ noch auf den Wegen bspw. zum Sitzplatz, zu den Toiletten oder zum Kiosk nötig.
Aus Vereinssicht war ein ganz wesentlicher Grund für diese 2G+Regelung, dass in der Vergangenheit das Verständnis einiger Zuschauer für das Abstandsgebot im bisherigen Hygienekonzept teilweise weniger vorhanden war und die eingesetzten Ordner mitunter unnötige Diskussionen führen mussten.
Alle Zuschauer in der Halle müssen sich demnach mit der Luca-App anmelden oder entsprechend ausgelegte Anwesenheitszettel ausfüllen. Zudem ist der Impf- bzw. Genesenennachweis vorzulegen.
Diese Regelung gilt bis auf Weiteres, ggf. bis eine neue Corona-Bekämpfungs-Verordnung möglicherweise neue Rahmenbedingungen vorgibt.
Wir freuen uns auf euren Besuch und eure Unterstützung unserer Mannschaften!
Der Vorstand des SV 64 Zweibrücken