Ab dem heutigen Samstag, den 4. Dezember 2021 gilt in Rheinland-Pfalz die
29. CoBeLVO.
Demnach gelten für die Heimspiele der Zweibrücker Löwen neue Rahmen-bedingungen.
Grundsätzlich dürfen nur noch Immunisierte Menschen (also entweder geimpft oder genesen) in die Halle, und zwar unabhängig, ob als Spieler bzw. Funktionär, oder als Zuschauer bzw. Ordner. Es gilt in den Sporthallen des Landes Rheinland-Pfalz also grundsätzlich 2G. (Ausnahme: es können bis zu 25 Minderjährige in die Halle, die nicht immunisiert sind).
Dabei gilt gemäß § 5 Abs. 1.3 grundsätzlich eine Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen! Hiervon ausgenommen sind gemäß § 3 Abs. 6 alle diejenigen, die bereits eine Boosterimpfung (Drittimpfung) erhalten haben.
Die Testpflicht von Genesenen oder Geimpften kann gemäß § 5 Abs. 3 letzter Satz allerdings auch entfallen, wenn die Maskenpflicht durchgängig eingehalten wird.
Somit gilt 2G mit Masken. (Die Maskenpflicht entfällt lediglich kurzzeitig am Sitzplatz beim Verzehr von Speisen und Getränken).
Der veranstaltende SV 64 ist weiterhin zur Kontakterfassung verpflichtet. Daher bitte die Luca-App verwenden oder die entsprechenden Anwesenheitszettel ausfüllen.
Hinsichtlich der Hallenkapazitäten stehen aufgrund der 29. CoBeLVO jeweils 30 % der Zuschauerplätze zur Verfügung, demnach in der Westpfalzhalle bis zu 330 Sitzplätze, in der Ignaz-Roth-Halle bis zu 100 Sitzplätze. Stehplätze sind wegen der Wegeführung in den Hallen nicht gestattet. Sie müssen einen Sitzplatz einnehmen!
Alle Zuschauer in der Halle müssen sich also mit der Luca-App anmelden, ihren Impf- bzw. Genesenennachweis sowie ggf. den Personalausweis vorlegen und während des Spieles den Mund-Nasen-Schutz anbehalten.
Diese Regelung gilt bis auf Weiteres, ggf. bis eine neue Corona-Bekämpfungs-Verordnung möglicherweise neue Rahmenbedingungen vorgibt.
Der Vorstand des SV 64 Zweibrücken